Intern
Institut für Pharmazie und Lebensmittelchemie

Studienwechsel und Leistungsanerkennung

Wenn Sie bereits Pharmazie studieren, können Sie den Studienort innerhalb Deutschlands in der Regel ohne große Probleme wechseln. Oft brauchen Sie dafür nicht einmal einen Tauschpartner, sondern können sich direkt bei der jeweiligen Universität bewerben.

Wenn Sie von einem anderen Studiengang zur Pharmazie wechseln oder ein Zweitstudium beginnen möchten, bei dem gewisse Leistungsnachweise anerkannt werden sollen, ist eine persönliche, individuelle Beratung und Besprechung unumgänglich.

... von einer anderen deutschen Universität nach Würzburg:

Richten Sie Ihre Bewerbung an die Verwaltung der Universität am Sanderring:

Zentralverwaltung der Universität Würzburg
- Referat II/2 -
Sanderring 2
97070 Würzburg

Informationen zu Bewerbungsfristen und erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der Studierendenkanzlei.

Wenn Sie bereits an einem anderen Studienort für das Fach Pharmazie immatrikuliert sind und sich entschließen, Ihr Studium in Würzburg fortzusetzen, dann werden alle Bescheinigungen, die Sie an anderen deutschen Universitäten im Fach Pharmazie erworben haben, selbstverständlich anerkannt. 

Die Studienordnung gibt Auskunft, welche Bescheinigungen beim Landesprüfungsamt in München zur Anmeldung zum 1. und 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung vorgelegt werden müssen.

Studierende, die den Studienort gewechselt haben und sich bereits für das Pharmaziestudium an der Universität Würzburg immatrikuliert haben, kontaktieren für weitere Informationen den Studienfachkoordinator Dr. Jens Schmitz.

Beachten Sie außerdem die seit 11.08.2009 geltende Studienordnung: 

Gemäß § 7 Abs. 8 der geltenden Studienordnung werden bereits unternommene Wiederholungsversuche von Leistungsnachweisen oder Eingangsklausuren an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland oder an Hochschulen des Auslands auf die noch bestehenden Wiederholungsversuche an der Universität Würzburg angerechnet.

ACHTUNG: Auf Grund eines Gerichtsbeschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom August 2007 gilt das Immatrikulationshindernis des Art. 91 Nr. 2 BayHIG (früher: Art. 46 Nr. 3 BayHSchG) für Bewerber und Bewerberinnen, die ein früheres Studium im selben Fach aus prüfungsrechtlichen Gründen nicht mit Erfolg abschließen konnten, auch bei Wechsel des Studienortes. Dies bedeutet, dass Sie sich an der Universität Würzburg nicht für das Fach Pharmazie einschreiben können, wenn Sie bereits an einer anderen Universität einen Leistungsnachweis endgültig nicht bestanden haben und deshalb dort nicht mehr weiter Pharmazie studieren dürfen.

Laut Studienordnung (§ 7 Erwerb der Leistungsnachweise) können Sie einen Nachweis theoretischer Kenntnisse (Klausur, Kolloquium) bei Nicht-Bestehen einmal wiederholen. Wird dieser Leistungsnachweis erneut nicht bestanden, können Sie ihn im darauf folgenden Semester noch zweimal wiederholen. Es stehen also insgesamt eine Klausur (oder Kolloquium) plus drei Wiederholungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie müssen für Wiederholungsprüfungen immer den nächstmöglichen Termin wahrnehmen (siehe dazu § 7 der Studienordnung)!


Haben Sie an Ihrer vorherigen Universität den entsprechenden Leistungsnachweis bereits endgültig nicht bestanden, können Sie sich NICHT an der Universität Würzburg zum Pharmaziestudium einschreiben.

Haben Sie an Ihrer vorherigen Universität den Leistungsnachweis dreimal nicht bestanden, haben Sie an der Universität Würzburg nur noch eine Möglichkeit, den Leistungsnachweis zu erbringen!
Dies gilt jedoch nur, wenn kein Immatrikulationshindernis nach Art. 91 Nr. 2 BayHIG (früher: Art. 46 Nr. 3 BayHSchG) vorliegt.
Beachten Sie, dass vor der Einschreibung der entsprechende, von Ihrer vorherigen Universität abgezeichnete Fragebogen zum Grundstudium bzw. der Fragebogen zum Hauptstudium bei der Studienfachberatung am Institut für Pharmazie und LMC der Universität Würzburg vorliegen muss!

... von Würzburg an eine andere deutsche Universität:

Informieren Sie sich bei der Studienberatung oder auf der Homepage der jeweiligen Universität über die erforderlichen Formalitäten.

Bedenken Sie, dass der Studiengang Pharmazie an einigen Universitäten in Form von Studienjahren organisiert ist und Sie somit unter Umständen nur zum Wintersemester dorthin wechseln können!

Wenn Sie aus einem anderen Studiengang zu Pharmazie wechseln möchten oder ein Zweitstudium beginnen, können unter Umständen einige theoretische und praktische Leistungsnachweise und Bescheinigungen anerkannt werden.

Praktikumsleistungen ohne bestandenen Leistungsnachweis über die theoretischen Kenntnisse ("Schein") werden grundsätzlich nicht angerechnet. 

Über die Anerkennung von Nachweisen und Bescheinigungen entscheidet sowohl die Hochschule als auch das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern. Dazu ist eine persönliche Besprechung Ihrer individuellen Situation zwingend notwendig.

Bitte nehmen Sie zunächst mit dem Studienfachkoordinator, Herrn Dr. Jens Schmitz (jens.schmitz@uni-wuerzburg.de), Kontakt auf und senden Sie ihm per E-Mail eine PDF-Datei der anzuerkennenden Bescheinigungen zu.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie zu einer persönlichen Besprechung eingeladen, bei der die Möglichkeiten einer Anerkennung erörtert und alle offenen Fragen geklärt werden. Sofern eine Anerkennung empfohlen werden kann, erstellt Herr Prof. Sotriffer die hierfür erforderliche Stellungnahme. Diese schicken Sie anschließend mit Ihrem Antrag und allen Unterlagen an das Landesprüfungsamt für Pharmazie (siehe Informationen des Landesprüfungsamtes), das die eventuellen Anerkennungen ausspricht.